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Exhale           
Agentur für Event & bPromotion UG (haftungsbeschränkt)                                           
Wächterstr. 31 
18057 Rostock
 
Tel.: 0381-3752807
Fax: 0381-3752809
info@agentur-exhale.com
 
Sitz der Gesellschaft: 18057 Rostock           
Amtsgericht: Rostock HRB 11177                                               
Geschäftsführer: Britta Nahlik
Ust.-Id-Nr.: DE 264222300
Steuernr.: 079/108/06283
 
 
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Beendigung und Zugriffsbeschränkungen

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Es ist der Wunsch beider Parteien, dass diese Vereinbarung und alle verwandten Dokumente in der englischen Sprachversion Gültigkeit erlangen, diese Übersetzung wird zur Unterstützung ohne rechtlich bindende Wirkung angeboten.

Urheberrechtshinweis und Markenschutz

Alle Inhalte der Agentur Exhale - Agentur für Event, Show & Promotion Webseite sind Copyright 2009 by agentur-exhale bzw. ihre Anbieter. Alle Rechte sind reserviert.

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Hinweise und Vorgehen zur Anmeldung von Schutzrechtsverletzungen

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Exhale - Agentur für Event, Show & Promotion

 

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der Fa. EXHALE Agentur für Event & Promotion UG (haftungsbeschränkt)
Wächterstrasse 31, 18057 Rostock
 
 
1. Allgemeines
 
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Exhale Agentur für Event & Promotion UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend EXHALE genannt) gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
 
2. Vertragsabschluss
 
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige schriftliche Angebot, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie Vergütungen festgehalten werden. Die Angebote von EXHALE sind freibleibend.
 
3. Event-Leistungsumfang
 
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung, in Form des Angebotes, dass durch die Unterschrift den Auftraggeber bestätigt wurde. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
 
3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt EXHALE dem Auftraggeber
unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu. EXHALE ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
 
3.3. Soweit EXHALE Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern usw.
 
 
3.4. Bei Nichteinhalten von Exklusivrechten bei Lizenzen, beispielsweise bei zugesichertem Gebietsschutz, kann maximal ein Abzug in Höhe der anteilig kalkulierten Lizenzgebühr erfolgen. Mahnt EXHALE den Lizenzverstoß ab und kann dem Kunden eine unterschriebene Unterlassungserklärung vorweisen, ist keine Reduzierung des Eventpreises zulässig.
 
4. Event-Leistung und Honorar
 
4.1. Der Auftraggeber stellt EXHALE unabhängig von dem vereinbarten Agenturhonorar ein Budget laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verfügung. Dieses Budget darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
 
4.2. Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch von EXHALE für jede einzelne
Leistung, sobald diese erbracht wurde.
 
4.3. EXHALE ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen; ist jedoch verpflichtet, nach den Grundsätzen eines sorgfältigen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers dieses Geld für die Durchführung der Events einzusetzen. Die für die Durchführung des Events notwendigen Beträge, werden durch den Auftraggeber innerhalb eines vereinbarten Zeitpunktes zur Verfügung gestellt.
 
4.4. Kostenvoranschläge von EXHALE sind unverbindlich.
 
5. Präsentation
 
Erhält EXHALE nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere deren Inhalt im Eigentum von EXHALE. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen. Die Unterlagen und Grafiken sind vielmehr unverzüglich auf Wunsch zurückzugeben.
 
6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
 
6.1. Alle Leistungen von EXHALE (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben  Eigentum von EXHALE. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit EXHALE darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
 
6.2. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von EXHALE und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
 
6.3. Für die Nutzung von Leistungen von EXHALE, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist - die Zustimmung von EXHALE erforderlich. Dafür steht EXHALE und dem Urheber eine gesonderte, angemessene Vergütung zu.
 
6.4. Der Kunde sichert EXHALE zu, die bei dieser und zukünftigen von EXHALE gebuchten Eventproduktionen mitwirkenden Personen, Akteure, Künstler, DJ´s & Subunternehmer auch weiterhin ausschließlich über EXHALE zu buchen und nicht abzuwerben. Dies gilt für alle Lokalitäten des Kunden und alle Aktivitäten der Betreibergesellschaft.
 
7. Kündigung
 
7.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit EXHALE jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen.
 
7.2. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass eine Kürzung des Honorars aufgrund ersparter Aufwendungen von EXHALE ausgeschlossen ist.
 
7.3. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht EXHALE insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Auftraggeber nicht zum Zeitpunkt der Fälligkeit gezahlt oder wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden.
 
8. Haftung
 
8.1. EXHALE verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
 
8.2. Die Haftung von EXHALE richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Agentur, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder betreffen eine Haftung wegen einer Verletzung von Leib, Leben oder der körperlichen Unversehrtheit.
 
8.3. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die EXHALE der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
 
8.4. Soweit EXHALE im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche auch an den Auftraggeber ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber gegen EXHALE keine weiteren Ansprüche zu. Der Auftraggeber ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
 
8.5. Der Auftraggeber (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.
 
9. Zahlung
 
9.1. Rechnungen von EXHALE sind sofort nach Rechnungseingang in BAR fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart, sowie eine einmalige
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% des Eventpreises.
 
9.2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
 
9.3. Alle genannten Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlich definierten Mehrwertsteuer. Zahlungen sind, sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ohne jeden Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung in BAR am Abend fällig.
 
10. Gewährleistung und Schadenersatz
 
10.1. Der Kunde hat etwaige Reklamationen bzgl. der Showabläufe direkt vor Showbeginn der Akteure von EXHALE schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen EXHALE der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
 
10.2. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder
unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von EXHALE beruhen.
 
11. Anzuwendendes Recht
 
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich Deutsches Recht anzuwenden.
 
12. Gerichtsstand
 
Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
 
 
13. Nebenabreden / Schriftform
 
13.1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle Ihnen wechselseitig bekannt werdenden Interna des Vertragspartners; diese Vereinbarung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
 
13.2. Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt dann eine solche Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt und die von den Parteien, hatten sie die Unwirksamkeit gekannt, getroffen worden wäre. Planwidrige Lücken sind entsprechend zu schließen.
 
13.3. Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Auftraggeber nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von EXHALE abgetreten werden. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.
 
14. Höhere Gewalt
 
Die Parteien sind von Verfolgung wegen Unterlassung der Erfüllung bestimmter Verpflichtungen laut Abkommen befreit, wenn diese Unterlassungen aufgrund von unten angegebener Umstände geschehen und die Umstände die Erfüllung innerhalb einer bestimmten Zeit verhindern oder wesentlich erschweren, ohne dass die Partei einen Einfluss auf diese Umstände hat. Zu diesen Umständen zählen u. a. Maßnahmen und Unterlassungen der gesetzlichen Autoritäten, neue oder veränderte Gesetzgebung, Personalverluste, Krankheiten oder andere Einschränkungen der Arbeitskraft, Todesfälle, Probleme auf dem Arbeitsmarkt, Blockaden, Blitzeinschläge, Brände, Überschwemmungen, Verlust oder Zerstörung von Daten oder bedeutungsvollem Eigentum, Einschränkungen an Treibstoffen, Knappheit an Transportmitteln, Waren oder Energie, fehlerhafte oder verspätete Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen des Lieferanten, Probleme im allgemeinen Daten-, Telefon-, Kabel- oder Mobiltelefonnetz und Fehler in Hard- und Software. Wenn eine Partei laut oben genannten Bestimmungen eine Auflösung des Vertrags wünscht, muss die Partei die andere Partei ohne Verzögerungen von ihren Absichten unterrichten.
 
14.1 Ist ein Künstler aufgrund § 14 verhindert und kann nicht an der vom Kunden gebuchten Event-Produktion teilnehmen, kann dem Käufer ein Ersatz angeboten werden, oder eine Minderung des Preises in Höhe des ursprünglich geplanten Preises des Künstlers.
 
15. Mediaklausel
 
Bei kurzfristigen Fernseh- oder Medienterminen wird der Künstler von diesem Vertrag entbunden. Es kann ein neuer Termin zu gleichen, diesem Vertrag zugrunde liegenden Konditionen vereinbart werden, wobei der Termin jedoch nur mit beiderseitigem Einverständnis bestimmt werden kann. Alternativ kann EXHALE einen Ersatzkünstler vorschlagen.
 
16. Subunternehmer
 
Für Subunternehmer wie beispielsweise, Akteure, Promoter, Dekorateure etc. welche von EXHALE für die Durchführung von Veranstaltungen gebucht werden, gilt sowohl im Innen- wie auch im Außenverhältnis folgendes:
 
16.1. Der Subunternehmer haftet für sämtliche entstandenen Schäden selbst wie z.B. Schäden an Fahrzeugen der Autovermietung, Gebühren wegen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, Körperverletzung von Personen, etc.
 
16.2. Fotos welche auf den Veranstaltungen gemacht wurden, dürfen von der Firma EXHALE sowie von den Auftraggebern der Firma EXHALE für Werbezwecke genutzt werden, sofern dies von EXHALE genehmigt wird.
 
16.3. Es werden vom Subunternehmer keine anderen Subunternehmer, welche von EXHALE beschäftigt werden, abgeworben oder für andere Aufträge direkt angesprochen.
 
16.4. Die Auftraggeber der Firma EXHALE dürfen vom Subunternehmer für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten nach der letzten Beschäftigung nicht direkt angegangen werden. Eine Vermittlung durch eine andere Agentur ist für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten nach der letzten Beschäftigung ausgeschlossen.
 
16.5. Auch den Subunternehmern ist Eigenwerbung (in Form von Weitergabe der Kontaktdaten jeglicher Art) und für andere Aufträge an den Auftraggeber, anderen Subunternehmern oder Dritten untersagt.
 
16.6. Bei Notwendigkeit telefonischer Kontaktaufnahme des Subunternehmers mit dem Veranstalter,  verpflichtet sich der Subunternehmer mit unterdrückter Telefonnummer anzurufen.
 
16.7. Subunternehmer wie Agenturen verpflichten sich, deren Subunternehmer über die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur EXHALE zu belehren. Des Weiteren sind diese aufzuklären, dass auch sie während der Vertragslaufzeit für EXHALE tätig sind.
 
16.8. Im Fall der Zuwiderhandlung des § 16 ist eine Vertragsstrafe von 1000,00 € fällig.
 
17. GEMA
 
17.1. Der Veranstalter zahlt die GEMA.
 

 

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